Steuern, die der Bund erhebt

Die verschiedenen Steuerarten

Der Bund erhebt direkte Steuern von allen Steuerpflichtigen. Für die Höhe der zu zahlenden Steuern werden die finanziellen Verhältnisse der besteuerten Person berücksichtigt. Deshalb müssen die Steuerpflichtigen regelmässig Auskunft über ihr Einkommen (bzw. Gewinn bei juristischen Personen) geben. Dazu füllen sie eine Steuererklärung aus.

Der Bund erhebt aber auch indirekte Steuern, die z.B. beim Konsum oder Verbrauch von Waren und Dienstleistungen anfallen (z.B. die Mehrwertsteuer oder die Tabaksteuer). 

Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern:

Bei direkten Steuern zahlt die steuerpflichtige Person die Steuer selbst und trägt auch die finanzielle Belastung. Ein Beispiel dafür ist die Einkommenssteuer. 

Bei indirekten Steuern ist die Situation etwas komplexer, da sich die Experten hinsichtlich ihrer Definition nicht einig sind. Die allgemein akzeptierte Erklärung, auf die wir uns hier stützen, lautet jedoch wie folgt: eine Steuer ist indirekt, wenn die Person, die die Steuer schuldet, sie auf jemand anderen abwälzt. Beispiel: Bei der Mehrwertsteuer bezahlt eigentlich das Unternehmen die Steuer an den Staat, gibt die Kosten aber an die Konsumenten, d.h. die Kunden, weiter.