Steuern, die der Bund erhebt

Der Bund erhebt direkte Steuern von allen Steuerpflichtigen. Für die Höhe der zu zahlenden Steuern werden die finanziellen Verhältnisse der besteuerten Person berücksichtigt. Deshalb müssen die Steuerpflichtigen regelmässig Auskunft über ihr Einkommen (bzw. Gewinn bei juristischen Personen) geben. Dazu füllen sie eine Steuererklärung aus.

Der Bund erhebt aber auch indirekte Steuern, die z.B. beim Konsum oder Verbrauch von Waren und Dienstleistungen anfallen (z.B. die Mehrwertsteuer oder die Tabaksteuer). 

Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern:

Bei den direkten Steuern sind Steuerschuldner (Steuersubjekt) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) bzw. Steuerobjekt und Steuerberechnungsgrundlage identisch. Das ist z.B. bei der Einkommenssteuer der Fall. Hingegen ist sich das akademische Milieu bei der Qualifikation indirekter Steuern nicht einig, weshalb zwei Definitionen existieren. Nach der einen Meinung liegt eine indirekte Steuer vor, wenn Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch sind, d.h. wenn der Steuerschuldner die Steuer auf den Steuerträger überwälzen muss (z.B. Mehrwertsteuer oder Verrechnungssteuer). Im Gegensatz dazu, sind indirekte Steuern nach der anderen Meinung solche, bei denen Steuerobjekt und Steuerberechnungsgrundlage verschieden sind (z.B. Zölle).