Eidgenössische Spielbankenabgabe
Steuern des Bundes
Alle Schweizer Casinos unterliegen einer Spielbankenabgabe. Seit dem 1. Januar 2019 können die Einnahmen von Spielbanken im Besitz einer erweiterten Konzession auch aus der Betreibung von Online-Geldspielen stammen.

Die Spielbankenabgabe wird seit April 2000 von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) erhoben. Als Bruttospielertrag gilt die Differenz zwischen allen Spieleinsätzen und allen ordnungsgemäss ausbezahlten Spielgewinnen.
Abgabesätze:
- Bruttospielertrag von terrestrischen Spielbanken: Für den Bruttospielertrag bis zu 10 Millionen Franken beträgt der Basisabgabesatz 40 %. Für jede weitere Million steigt der Satz um 0,5 % bis zum Höchstsatz von 80 %.
- Bruttospielertrag von Online-Spielbanken: Für den Bruttospielertrag bis zu 3 Millionen Franken beträgt der Basisabgabesatz 20 %. Der Grenzsteuersatz steigt danach stufenweise bis 80 % an.
Schon gewusst?
In einer Volksabstimmung vom März 1993 wurde das bisher geltende Spielbankenverbot in der Bundesverfassung aufgehoben.
Der Steuerertrag aus der Spielbankenabgabe betrug 2022 ca. 352 Millionen Franken zugunsten des AHV/IV-Fonds und 45 Millionen Franken zugunsten der Standortkantone der Kursäle mit Konzession B.