Mineralölsteuer

Steuern des Bundes

Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Ihr unterstellt sind das Erdöl und andere Mineralöle, das Erdgas und die bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkte sowie Treibstoffe. Ausserdem wird auch noch ein Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen erhoben.

Wie bei der Tabaksteuer unterscheidet sich die Höhe der Mineralölsteuer je nach Produkt und Verwendung des Produkts. Die Steuerbelastung beträgt somit je Liter

  • 76,82 Rappen auf Autobenzin (inkl. 31,52 Rappen Treibstoffzuschlag je Liter);
  • 79,57 Rappen auf Dieselöl (inkl. 31,46 Rappen Treibstoffzuschlag je Liter);
  • 0,3 Rappen auf Heizöl extraleicht.*

* Heizöl extraleicht unterliegt zusätzlich einer CO2-Abgabe von 31,80 Rappen pro Liter.

Steuerbegünstigungen sind z.B. vorgesehen für Treibstoffe, die in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Berufsfischerei verwendet werden. Zudem werden Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe gewährt, sofern die vom Bundesrat festgelegten ökologischen und sozialen Mindestanforderungen erfüllt sind.

Schon gewusst?
 

Mit einem Teil des Reinertrags der Mineralölsteuer auf Treibstoffen finanziert der Bund einen Teil seiner Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassen- bzw. Luftverkehr (ca. 3,01 Milliarden Franken). Der Rest ist für allgemeine Aufwendungen des Bundeshaushalts bestimmt (ca. 1,31 Milliarden Franken).
 

Die Konsumentinnen und Konsumenten sind 2024 mit ca. 4,32 Milliarden Franken belastet worden, und zwar mit 2,61 Milliarden durch die Mineralölsteuer und 1,71 Milliarden durch den Mineralölsteuerzuschlag.