Automobilsteuer
Steuern des Bundes
Auf jedem Automobil, das entweder in der Schweiz hergestellt oder aus dem Ausland importiert wird, erhebt die Eidgenössische Zollverwaltung eine Steuer von 4 %.
Als Automobile im Sinne des Gesetzes gelten leichte Nutzfahrzeuge von nicht mehr als 1'600 Kilogramm und Personenwagen.
Von der Steuer befreit sind unter anderem Automobile, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen oder Automobile für Menschen mit Behinderung.

Schon gewusst?
Es werden praktisch keine Autos in der Schweiz hergestellt. Deshalb werden 99,9 % der Einnahmen (ca. 382 Millionen Franken im 2023) bei der Einfuhr erzielt.