Steuer auf Spirituosen
Steuern des Bundes
Ob «Bäzi» oder «Zwätschge» - auf allen in der Schweiz produzierten Spirituosen fällt eine Steuer an. Einheimische und importierte Spirituosen werden gleich hoch und nach einheitlicher Bemessungsgrundlage besteuert. Der Einheitssteuersatz beträgt 29 Franken pro Liter reinem Alkohol.

Seit 2004 wird eine Sondersteuer von 116 Franken pro Liter reinem Alkohol auf Alcopops erhoben.
Der Ertrag aus dieser Besteuerung von Spirituosen geht zu 90 % an die Sozialversicherungen AHV und IV. Die anderen 10 % gehen an die Kantone und müssen zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen eingesetzt werden.
Diese Steuer wird durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG erhoben.
Schon gewusst?
Der Steuerertrag aus der Besteuerung von Spirituosen betrug im Jahr 2023 rund 291 Millionen Franken.
Von der Besteuerung ausgenommen ist der Eigenbedarf der landwirtschaftlichen Produzenten. Ausserdem dürfen Personen ab 17 Jahren im Reisendenverkehr zoll- und spirituosensteuerfrei fünf Liter Alkohol bis und mit 18 Volumenprozent und einen Liter über 18 Volumenprozent einführen.