Gewinnsteuer juristischer Personen
Steuern des Bundes
Die so genannte Gewinnsteuer juristischer Personen ist das Pendant zur Einkommenssteuer natürlicher Personen. Juristische Personen deklarieren ihr «Einkommen», also den Gewinn, den sie in einem Geschäftsjahr erzielt haben. Eine Gewinnsteuer müssen juristische Personen abliefern, die ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben.

Es werden zwei Gruppen von juristischen Personen unterschieden, die einer unterschiedlichen Besteuerung unterliegen:
- Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und Genossenschaften (Gewinnsteuersatz: 8,5 %);
- Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen (öffentlich-rechtliche und kirchliche Körperschaften und Anstalten sowie kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz). Gewinnsteuersatz: 4,25 %, sofern sie nicht auf Grund ihres gemeinnützigen, sozialen oder ähnlichen Zwecks von der Steuerpflicht befreit sind.
Bei den juristischen Personen entspricht eine Steuerperiode in der Regel dem Geschäftsjahr.
Auch bei dieser Bundessteuer werden die Veranlagung und der Bezug von den Kantonen für den Bund durchgeführt.
Schon gewusst?
2023 betrug der Bruttoertrag aus der direkten Bundessteuer auf dem Gewinn juristischer Personen 14,7 Milliarden Franken (inkl. Kantonsanteil).
Jeder Kanton liefert dem Bund grundsätzlich 78,8 % des von ihm bezogenen Steuerbetrags, der Bussen sowie der Zinsen aus der direkten Bundessteuer ab. Die restlichen 21,2 % der Erträge aus der direkten Bundessteuer dürfen die Kantone behalten.