Steuern der Kantone und Gemeinden
Die Kantone haben das Recht, jede Steuer zu erheben, die der Bund nicht ausschliesslich für sich beansprucht. Die Gemeinden dürfen hingegen nur im Rahmen der ihnen vom Kanton erteilten Ermächtigung Steuern erheben.
Artikel 3 der Bundesverfassung:
«Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.»
Direkte Steuern der Kantone und Gemeinden
- Einkommenssteuer natürlicher Personen
- Vermögenssteuer natürlicher Personen
- Gewinnsteuer juristischer Personen
- Kapitalsteuer juristischer Personen
- Kopf-, Personal- oder Haushaltsteuer
- Geldspielgewinnsteuer
- Erbschaftssteuer
- Schenkungssteuer
- Grundstückgewinnsteuer
- Liegenschaftssteuer
- Handänderungssteuer
- Kantonale Spielbankenabgabe
- Kirchensteuer
Indirekte Steuern der Kantone und Gemeinden