Vergnügungssteuer
Steuern der Kantone und Gemeinden
Die Vergnügungssteuer ist eine Abgabe auf entgeltlichen öffentlichen Veranstaltungen und wird entweder in Form einer Billettsteuer (in der Regel 10 % des Eintrittspreises oder der Bruttoeinnahmen) oder in Form einer Pauschalabgabe erhoben.
Sie wird in den Kantonen Freiburg, Appenzell Ausserrhoden, Tessin (nur Kinos), Neuenburg und Jura erhoben. In den Kantonen Luzern, Solothurn und Waadt ist die Vergnügungssteuer eine fakultative Gemeindesteuer.
