Gewinnsteuer juristischer Personen
Steuern der Kantone und Gemeinden
Die Gewinnsteuer juristischer Personen entspricht der Einkommenssteuer der natürlichen Personen. Mittels dieser Steuer deklarieren juristische Personen ihr «Einkommen», also den Gewinn, den sie in einem Geschäftsjahr erzielt haben. Die juristische Person muss dort Steuern zahlen, wo sie ihren Sitz oder ihre Verwaltung hat oder wo sie aufgrund bestimmter Tatbestände als wirtschaftlich zugehörig zu betrachten ist.
Nebst dem Bund erheben auch die Kantone und Gemeinden eine Gewinnsteuer. Alle Kantone und Gemeinden – mit Ausnahme von Basel-Stadt (keine Gemeindesteuer) – sehen für die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften eine Steuer vom Reingewinn vor. Sie wird am häufigsten mit einem proportionalen und in Prozenten ausgedrückten Steuersatz festgelegt.
Die Kantone können für neu eröffnete Unternehmen, die dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, während maximal zehn Jahren Steuererleichterungen in Form zeitlich befristeter, vollumfänglicher oder teilweiser Steuerbefreiungen vorsehen.
Die Steuer wird für jede Steuerperiode, welche dem Geschäftsjahr entspricht, veranlagt.