Motorfahrzeugsteuer
Steuern der Kantone und Gemeinden
Alle Motorfahrzeuge und Anhänger mit Standort in der Schweiz müssen ordnungsgemäss immatrikuliert sein, um verkehren zu dürfen. Die Zulassung der Fahrzeuge und die Aushändigung des Fahrzeugausweises sowie der Kontrollschilder erfolgen durch die Kantone.
Diese Motorfahrzeuge und Anhänger unterliegen einer Motorfahrzeugsteuer, die in allen Kantonen jährlich erhoben wird.
Steuerpflichtig ist der Halter des Fahrzeugs, auf dessen Namen der Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder ausgestellt sind.
Die Höhe der Steuer variiert je nach Fahrzeugtyp. Bemessungskriterien sind technische Merkmale (je nach Kanton z.B. Anzahl Steuer-PS, Gesamt- oder Leergewicht, Umweltfreundlichkeit). Die Steuerbelastung variiert von Kanton zu Kanton erheblich.

Schon gewusst?
Von der Steuer ausgenommen sind in der Regel die Fahrzeuge, die auf den Namen der Eidgenossenschaft, der Kantone, der Gemeinden und ihrer Unterabteilungen sowie der Vertretungen ausländischer Staaten immatrikuliert sind.
Die Kantone besteuern mit der Wasserfahrzeugsteuer auch Motor- und Segelschiffe. Diese Boote müssen bei einer kantonalen Behörde, in der Regel beim Schifffahrtsamt, immatrikuliert sein.