Geldspielgewinnsteuer

Steuern der Kantone und Gemeinden

Die Geldspielgewinnsteuer ist nicht zu verwechseln mit der Lotteriesteuer. Gewinne aus Geldspielen sowie Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung werden in allen Kantonen besteuert.

Viele Kantone besteuern diese Gewinne jedoch erst ab einer gewissen Höhe und häufig unterliegen sie zusammen mit dem übrigen Einkommen der ordentlichen Einkommenssteuer.

Schon gewusst?

Die bei Glücksspielen in schweizerischen Spielbanken (Casinos) erzielten Gewinne sowie Gewinne aus Kleinspielen, sind steuerbefreit.