Kantonale Spielbankenabgabe

Steuern der Kantone und Gemeinden

Alle Kantone mit Spielcasinos, die im Besitz einer Konzession B sind (Kursäle), erheben eine Steuer auf dem in den Spielbanken erspielten Bruttospielertrag. Da der Bund auch eine Spielbankenabgabe kennt, darf die kantonale Steuer nicht mehr als 40 % der dem Bund zustehenden Gesamtsteuer betragen.

Schon gewusst?

Die Kantone können von Casinos, welche im Besitz einer Konzession A sind, keine Steuer erheben.