Kantonale Stempelsteuer

Steuern der Kantone und Gemeinden

Neben den eidgenössischen Stempelabgaben werden in den Kantonen Tessin, Waadt, Wallis und Genf auch kantonale Stempelsteuern erhoben. Gegenstand sind Urkunden, die von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden an Private ausgestellt werden (Urteile, Ausweisschriften, Registerauszüge usw.), Akten und Eingaben, die von Privaten bei den genannten Behörden eingereicht werden (Prozessschriften, Gesuche, Rekurse usw.), sowie Urkunden über Rechtsgeschäfte aller Art (Verträge, Testamente, Quittungen usw.).

Im Weiteren kennt der Kanton Genf Registerabgaben. Diese sind eng verwandt mit den Stempelsteuern und werden auf der obligatorischen und fakultativen Eintragung privater und öffentlicher Urkunden in ein spezielles amtliches Register erhoben.

Gemäss Bundesverfassung dürfen die Kantone und Gemeinden keine Stempel- oder Registerabgaben auf Urkunden erheben, die schon den eidgenössischen Stempelabgaben unterliegen oder von dieser als befreit erklärt werden.

Schon gewusst?

Im Kanton Waadt unterliegen nur die Grundpfandverträge der Stempelsteuer.

Der Kanton Wallis erhebt zusätzlich auch eine Stempelsteuer auf Spielkarten.