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Kantonale Spielbankenabgabe

Alle Kantone mit Spielcasinos, die im Besitz einer Konzession B sind (Kursäle), erheben eine Steuer auf dem in den Spielbanken erspielten Bruttospielertrag. Da der Bund auch eine Spielbankenabgabe kennt, darf die kantonale Steuer nicht mehr als 40 % der dem Bund zustehenden Gesamtsteuer betragen.