Zuzug aus dem Ausland

Mein Leben und die Steuern

Steuerpflichtige, die aus dem Ausland in die Schweiz ziehen und hier ihren Wohnsitz begründen, werden sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern neu veranlagt.

Die Veranlagung erfolgt nach der Methode der Gegenwartsbemessung (Postnumerando-Bemessung), d.h. auf dem in der Schweiz vom Zuzugsdatum (Beginn der Steuerpflicht) bis zum 31. Dezember (Ende der Steuerperiode) effektiv verdienten Einkommen.