Wochenaufenthalt
Als Wochenaufenthalter werden Personen angesehen, welche während der Woche am Arbeitsort (Kanton A) leben und arbeiten, aber das Wochenende und die Feiertage regelmässig am Wohnort der Familie (Kanton B) verbringen. Es kann sich hier um ledige junge Leute handeln, die in einem anderen Kanton arbeiten, aber gleichwohl noch bei den Eltern wohnen. Entscheidend ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen und der persönlichen Beziehungen (Familie, Freunde, Hobbies usw.).
Der steuerrechtliche Wohnsitz ist somit am Wohnort der Familie und deshalb ist der Kanton B für die Veranlagung zuständig.

Interkantonale Doppelbesteuerung
Es kommt häufig vor, dass zwei Kantone sich um die Steuerpflicht desselben Steuerpflichtigen streiten. Die Besteuerung von Einkommen und Vermögen durch zwei oder mehrere Kantone für den gleichen Zeitraum verstösst aber gegen das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung.
Das sagt das Gesetz
Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung (Art. 127 Abs. 3 BV)