Rekrutenschule
Während der Rekrutenschule erhalten die Rekruten einen Sold (Taggeld) sowie eine Erwerbsausfallentschädigung. Der Sold muss nicht versteuert werden, aber die Erwerbsausfallentschädigung muss wie ein normaler Lohn versteuert werden.

Das sagt das Gesetz
Der Art. 24 DBG regelt steuerfreie Einkünfte. Der Sold gehört auch dazu.