Erwerbseinkommen von Minderjährigen

Minderjährige sind für ihr Erwerbseinkommen grundsätzlich selbständig steuerpflichtig. Der Bund und alle Kantone veranlagen und besteuern das Erwerbs- und Ersatzeinkommen Minderjähriger getrennt vom Einkommen der Eltern. Die Steuer schuldet das minderjährige Kind.

Alle Einkommenssteuertarife sehen ein steuerfreies Minimum vor, unter welchem die Steuer nicht erhoben wird. In der Praxis müssen daher nur wenige Minderjährige mit Erwerbseinkommen tatsächlich Steuern bezahlen.

Das allfällige Vermögen Minderjähriger wird zum Vermögen der Eltern hinzugerechnet.

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