Kanton Basel-Landschaft
Das Baselbiet, wie es auch genannt wird, hat seinen Einwohnern und Besuchern einiges zu bieten: Lust auf eine Velotour auf dem Veloweg vom Kanton Basel-Landschaft nach Deutschland und Frankreich? Oder erfahre mehr über die Römer in der historischen Stadt Augusta Raurica und besuche während der Fasnachtszeit Liestal, um die lodernden Besen am «Chienbäse» zu bestaunen.
Der Kanton Basel-Landschaft zählt 300'720 Einwohner (per Ende Dezember 2024). Er umfasst fünf Bezirke mit total 86 Gemeinden, von A wie Aesch bis Z wie Zwingen.
Kantonshauptstadt: Liestal
Anzahl Steuerpflichtige (natürliche Personen) 2023: 179'500
Anzahl Steuerpflichtige unter 20 Jahren 2023: 6'000
Anzahl Steuerpflichtige (juristische Personen) 2023: 13'500
Im Jahr 2023 hat der Kanton Basel-Landschaft einen Steuerertrag von 1'955 Millionen Franken verbucht. Von diesen Einnahmen stammt der grösste Teil, nämlich rund 75 %, von den natürlichen Personen.
Lernende und Personen mit sehr niedrigen Einkommen müssen grundsätzlich in allen Kantonen Steuern bezahlen. Einige Kantone sehen jedoch spezielle Abzüge für Jugendliche in Ausbildung und Personen mit bescheidenem Einkommen vor.

Hier ein paar Berechnungsbeispiele zur Gesamtsteuerbelastung durch Bund, Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde (katholisch) für eine alleinstehende Person ohne Kinder mit eigenem Haushalt und ohne Vermögen (Annahme: Wohnsitz Liestal):
- Bei einem Bruttoarbeitseinkommen von 15'000 Franken pro Jahr bezahlt sie keine Steuern.
- Bei einem Bruttoarbeitseinkommen von 25'000 Franken pro Jahr bezahlt sie 595 Franken Steuern.
- Bei einem Bruttoarbeitseinkommen von 50'000 Franken pro Jahr bezahlt sie 4'728 Franken Steuern.
Willst du wissen, in welche Bereiche der Kanton Basel-Landschaft sein Geld investiert?
Der grösste Anteil, fast ein Drittel aller Ausgaben, floss im Jahr 2023 in den Bereich Bildung (832 Millionen Franken). Am wenigsten Geld erhielt der Bereich Kultur, Sport und Freizeit, Kirche (61 Millionen Franken).
Schon gewusst?
Wer seine Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht, bezahlt im Kanton Basel-Landschaft 50 Franken für die zweite Mahnung. Eine Fristerstreckung kann bei der Steuerverwaltung beantragt werden. Für Fristerstreckungen, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben.
Brauchst du Hilfe?
Hast du Probleme beim Ausfüllen deiner Steuererklärung oder findest du deine Steuerformulare nicht mehr? Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft hilft dir weiter.
Link zur Steuererklärungssoftware des Kantons Basel-Landschaft