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Rekrutenschule
Während der Rekrutenschule erhalten die Rekruten einen Sold (Taggeld) sowie eine Erwerbsausfallentschädigung. Der Sold muss nicht versteuert werden, aber die Erwerbsausfallentschädigung muss wie ein normaler Lohn versteuert werden.
![Schweizer Armee](/fileadmin/ssk/Wissen/Mein_Leben_und_die_Steuern/Armee.png)