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Umzug in einen anderen Kanton

Alle schweizerischen Steuergesetze sehen vor, dass die steuerpflichtige Person bei einem Umzug von einem Kanton (Wegzugskanton) in einen anderen Kanton (Zuzugskanton) während des Jahres im neuen Wohnsitzkanton für das ganze Jahr steuerpflichtig wird (Stichtag: 31.12.).

Deshalb muss die steuerpflichtige Person in einem solchen Fall ihre Steuern für das ganze Jahr in ihrem Zuzugskanton entrichten und schuldet im Wegzugskanton keine Steuern. Allfällige im alten Kanton bereits bezahlte provisorische Raten werden beim Nachweis, dass in einem neuen Kanton Wohnsitz genommen und die Schweiz nicht verlassen wurde, zurückerstattet.

Das bedeutet, dass sich die Steuerbelastung verändern wird, da die Höhe der Steuersätze und der zugelassenen Abzüge von Kanton zu Kanton variiert.