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Heirat

Die Ehegatten gelten für das ganze Steuerjahr, in dem sie geheiratet haben, als verheiratet. Es erfolgt eine gemeinsame Veranlagung der Einkommen beider Ehegatten (Familienbesteuerung) ab Beginn des Steuerjahres, in dem sie geheiratet haben. Für Personen in eingetragener Partnerschaft gelten die gleichen steuerrechtlichen Bestimmungen wie für Ehepaare.

Was neu hinzukommt sind Familienabzüge und die Anwendung eines Verheiratetentarifs, eines Splittings oder einer Besteuerung nach Konsumeinheiten.

Alle diese Massnahmen haben zum Ziel, die Progressivität der Steuertarife zu «brechen» und so die Steuerlast Verheirateter derjenigen von unverheirateten Paaren anzugleichen. Ehepaare sollen damit also gegenüber den unverheirateten Paaren steuerlich nicht benachteiligt werden.