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Tipps fürs Ausfüllen der Steuererklärung

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist nicht so schwierig, wie häufig geglaubt wird. Alle Kantone ermöglichen, die Steuererklärung mit Hilfe elektronischer Mittel auszufüllen. In den Kantonen ZH, BE, LU, UR (ab 2022), SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, GR, VD, VS, NE, GE und JU gibt es die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch und ohne Unterschrift einzureichen.

Folgende Tipps können helfen, das Ausfüllen der Steuererklärung zu vereinfachen:

  • Beschaffe dir rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen (z.B. Lohnausweis, Bescheinigungen der Zinsgutschriften von Bankkonto, Postkonto usw., Schuldenverzeichnisse und Schuldzinsbescheinigungen).
  • Lies vor dem Ausfüllen der Steuererklärung die Wegleitung. Sie enthält Erläuterungen zu den verschiedenen Abschnitten der Steuererklärung.
  • Mach den Abzug für die Berufskosten (z.B. Fahrkosten zum Arbeitsort, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung oder Kosten für Weiterbildung oder Umschulung).
  • Abziehbar sind die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten, bis zum Gesamtbetrag von 12'000 Franken, sofern ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt (eidgenössisches Berufsattest, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Fachmittelschulen-Ausweis, Matur, Fachmatur).
  • Denk daran, die allgemeinen Abzüge vorzunehmen (z.B. Kosten für Krankenkassenprämien und Beiträge an die 2. und 3. Säule).
  • Neben den oben erwähnten Abzügen sind die vom Gesetz vorgesehenen Sozialabzüge (z.B. persönlicher Abzug) geltend zu machen.
  • Kantine, Essensbons: Betreibt dein Arbeitgeber eine Kantine oder gewährt Beiträge an die Verpflegung, kann in den meisten Fällen nur der halbe Abzug für auswärtige Verpflegung gemacht werden. Ist dies der Fall, findest du auch einen Hinweis auf deinem Lohnausweis.
  • Vergiss deine Unterschrift nicht!
  • Die Steuererklärung ist innert der angegebenen Frist mit den verlangten Beilagen einzureichen.

Sollten trotz allem noch Fragen auftauchen, kannst du dich jederzeit bei der kantonalen Steuerverwaltung oder bei der Gemeindeverwaltung informieren.