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Vorgehen der Veranlagungsbehörde

Das Ziel des Veranlagungsverfahrens ist es herauszufinden, wie hoch die geschuldete Steuer einer steuerpflichtigen Person ist.

Die Steuerbehörden haben die Pflicht, zusammen mit der steuerpflichtigen Person die Verhältnisse festzustellen, welche für eine richtige und vollständige Besteuerung nötig sind.

Sind die durch die steuerpflichtige Person gemachten Angaben unvollständig oder unklar, so können die Steuerbehörden von der steuerpflichtigen Person oder von Dritten Auskünfte einholen. Die der Steuerbehörde zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Abklärung des Sachverhalts sind zwar vielfältig (z.B. Einforderung von Belegen), müssen aber immer verhältnismässig sein, d.h. sie dürfen nur Sachverhalte betreffen, welche zur Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage notwendig sind.

Sind schliesslich die steuerbaren Faktoren bekannt, so wird aufgrund des Steuertarifs der Steuerbetrag bestimmt. Führen aber auch die weiteren Abklärungen und Erhebungen zu keinem oder einem ungenügenden Ergebnis, so muss die Steuerbehörde eine Ermessensveranlagung vornehmen. Zudem kann sie auch Bussen aussprechen.

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