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Biersteuer

Ob hell, dunkel oder naturtrüb  auf jedem Bier zahlen die inländischen Hersteller (Brauereien) für die gewerbsmässige Lieferung Steuern. Auch aus dem Ausland eingeführtes Bier (Import) unterliegt der Biersteuer.

Die Biersteuer wird je Hektoliter auf der Grundlage des Stammwürzegehaltes, ausgedrückt in Grad Plato, bemessen:

  • Leichtbier (bis 10,0 Grad Plato)
  • Normal- und Spezialbier (von 10,1 bis 14,0 Grad Plato)
  • Starkbier (ab 14,1 Grad Plato)

Auf Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 Volumenprozent (alkoholfreies Bier) wird keine Steuer erhoben.

Für unabhängige Brauereien mit einer sehr kleinen Jahresproduktion (von weniger als 55'000 Hektolitern) wird der Steuersatz für im Brauverfahren hergestelltes Bier zwischen 10 % und 40 % ermässigt, je nach Menge der Jahresproduktion.