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Kausalabgaben

Eine Kausalabgabe wird für eine bestimmte Leistung des Gemeinwesens an eine einzelne Person erhoben. Es lassen sich drei Kategorien unterscheiden:

  • Gebühren sind Abgaben, die als Entgelt für bestimmte Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung oder für die Beanspruchung einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden (z.B. Anschlussgebühr für Kanalisation oder Elektrizität, Entsorgungsgebühr, Gerichtsgebühr).
  • Vorzugslasten sind Abgaben, die zur ganzen oder teilweisen Deckung der Kosten öffentlicher Anstalten oder Einrichtungen von jenen Personen erhoben werden, die besonders daran interessiert sind und/oder denen daraus ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwächst (z.B. Beiträge für Strassenbau, Kanalisation).
  • Ersatzabgaben sind ein geldwerter Ersatz für die Nichterfüllung einer dem Bürger vom Gemeinwesen auferlegten persönlichen Dienstleistung (z.B. Wehrpflicht- und Feuerwehrersatzabgabe).