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Zuzug aus dem Ausland

Steuerpflichtige, die aus dem Ausland in die Schweiz ziehen und hier ihren Wohnsitz begründen, werden sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern neu veranlagt.

Die Veranlagung erfolgt nach der Methode der Gegenwartsbemessung (Postnumerando-Bemessung), d.h. auf dem in der Schweiz vom Zuzugsdatum (Beginn der Steuerpflicht) bis zum 31. Dezember (Ende der Steuerperiode) verdienten Einkommen.