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Umzug ins Ausland
Wenn eine Person ins Ausland zieht und somit ihren Lebensmittelpunkt dorthin verlegt, gibt sie ihren Wohnsitz in der Schweiz auf.
Beispiel:
Eine steuerpflichtige Person hat die Schweiz am 1. März 2023 definitiv verlassen, da sie eine Stelle im Ausland angenommen hat. Sie hat dabei ihren Schweizer Wohnsitz aufgegeben. Somit hat ihre Steuerpflicht in der Schweiz geendet und sie muss folglich in der Schweiz keine Steuern mehr bezahlen, es sei denn, sie besitze hier weiterhin Vermögenswerte wie z.B. ein Grundstück.
Für das Einkommen bis Ende Februar 2023 wurde die steuerpflichtige Person aber noch in der Schweiz besteuert.