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Ende der Lehre, Übergang zu einer Anstellung

Der Übergang von Lehre zu Anstellung spielt für die Besteuerung grundsätzlich keine Rolle, da bei der Postnumerando-Bemessung das im betreffenden Jahr effektiv erzielte Einkommen als Berechnungsbasis herangezogen wird.

Die Beendigung der Lehre und der Eintritt ins Berufsleben hat zur Konsequenz, dass die Einkommenssteuer höher ausfällt, denn die steuerpflichtige Person wird im neuen Beruf mehr verdienen als vorher während der Lehre. Die Steuerpflichtigen müssen also daran denken, dass sie im Jahr nach Beendigung der Lehre mehr Steuern bezahlen müssen und frühzeitig mit dem Sparen beginnen sollten. Die steuerpflichtige Person kann in der Regel auch eine Anpassung ihrer provisorischen Steuerrechnungen verlangen. Dieser Antrag kann je nach Kanton in schriftlicher Form oder telefonisch gestellt werden.