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Arbeitslosigkeit

Auch wenn man arbeitslos ist, muss man Steuern bezahlen. Die Arbeitslosenentschädigung ist zwar tiefer als der vorher erhaltene Lohn, aber auch diese Entschädigung muss wie der Lohn versteuert werden.

Da die kantonalen Steuerverwaltungen davon ausgehen, dass man immer noch gleich viel wie letztes Jahr verdient, wird die arbeitslose Person während des laufenden Steuerjahres zu hohe provisorische Steuerraten bezahlen. Die kantonale Steuerverwaltung kann nicht wissen, ob man arbeitslos geworden ist. Sie erfährt erst im darauf folgenden Jahr, wenn die arbeitslose Person ihre neue Steuererklärung ausfüllt, inwiefern sich die finanzielle Situation dieser Person verändert hat.

Es ist deshalb ratsam, der kantonalen Steuerverwaltung die neue Finanzlage zu melden und eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen zu verlangen.