Hauptinhalt

Besteuerung von Alimenten

Es gibt zwei Kategorien von Alimenten: Kinderalimente und Ehegattenalimente.

Kinderalimente:

Alimente an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Sorge stehenden minderjährigen Kinder.

Der Elternteil, der die Kinderalimente bezahlt, darf diese von seinen Steuern abziehen. Der andere Elternteil, der diese Alimente erhält, muss sie versteuern.

Achtung:

Wenn ein volljähriges Kind Alimente erhält, können diese vom zahlenden Elternteil nicht mehr in Abzug gebracht werden. Sie sind aber für volljährige Kinder auch steuerfrei.

Ehegattenalimente:

Alimente an den geschiedenen oder getrennten Ehegatten. Der Ehegatte, der die Alimente bezahlt, darf diese von seinen Steuern abziehen. Der andere Ehepartner, der diese Alimente erhält, muss sie versteuern.