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Mineralölsteuer

Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Ihr unterstellt sind das Erdöl und andere Mineralöle, das Erdgas und die bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkte sowie Treibstoffe. Ausserdem wird auch noch ein Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen erhoben.

Wie bei der Tabaksteuer unterscheidet sich die Höhe der Mineralölsteuer je nach Produkt und Verwendung des Produkts. Die Steuerbelastung beträgt somit je Liter

  • Autobenzin              76,82 Rappen (inkl. 31,52 Rp. Treibstoffzuschlag je Liter)
  • Dieselöl                   79,57 Rappen (inkl. 31,46 Rp. Treibstoffzuschlag je Liter)
  • Heizöl extraleicht       0,3 Rappen*

* Heizöl extraleicht unterliegt zusätzlich einer CO2-Abgabe von 31,80 Rappen pro Liter.

Steuerbegünstigungen sind z.B. vorgesehen für Treibstoffe, die in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Berufsfischerei verwendet werden. Seit Anfang Juli 2008 werden zudem Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe, sofern die vom Bundesrat festgelegten ökologischen und sozialen Mindestanforderungen erfüllt sind.