Hauptinhalt

Mehrwertsteuer

Mehrmals täglich bezahlen die meisten Leute Steuern, ohne dies zu bemerken - nämlich die Mehrwertsteuer (MWST). Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Sei dies nun beim Kauf von Medikamenten, Büchern oder Nahrungsmitteln, bei einem guten Abendessen im Restaurant oder einer bezogenen Dienstleistung - überall fällt die MWST an. Da die MWST vom Endkonsumenten getragen werden soll, wird sie in der Regel auf ihn überwälzt, indem sie in den Verkaufspreis eingerechnet oder als separate Position auf der Rechnung aufgeführt wird. Deshalb nennt man die MWST auch indirekte Steuer.

Steuerpflichtig ist, 

  • wer ein Unternehmen betreibt und im Inland innerhalb eines Jahres mindestens 100'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt, oder
  • wer als nicht gewinnorientierter, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder als gemeinnützige Institution im Inland mindestens 150'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt.

Man muss ebenfalls MWST bezahlen, wenn man im Inland Leistungen von Unternehmungen mit Sitz im Ausland bezieht, sofern diese Unternehmen im Inland nicht steuerpflichtig sind. Wer Gegenstände aus dem Ausland einführt, ist auch MWST-pflichtig.

Es gibt 3 verschiedene Steuersätze für die MWST:

  • Normalsatz 7,7 % (ab dem 1. Januar 2024 8,1 %)
  • Sondersatz 3,7 % (für die Hotellerie) (ab dem 1. Januar 2024 3,8 %)
  • reduzierter Satz: 2,5 % (u.a. für Lebensmittel, Medikamente und Bücher) (ab dem 1. Januar 2024 2,6 %)

Es existieren auch von der MWST befreite und von ihr ausgenommene Leistungen. Von der MWST befreit sind beispielsweise Lieferungen von Gegenständen, die direkt ins Ausland befördert oder versendet werden. Von ihr ausgenommen sind zum Beispiel Leistungen der Erziehung, des Unterrichts sowie der Kinder- und Jugendbetreuung oder kulturelle Leistungen.