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Gewinnsteuer juristischer Personen

Die so genannte Gewinnsteuer juristischer Personen ist das Pendant zur Einkommenssteuer natürlicher Personen. Juristische Personen deklarieren ihr «Einkommen», also den Gewinn, den sie in einem Geschäftsjahr erzielt haben. Eine Gewinnsteuer müssen juristische Personen abliefern, die ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben.

Es werden zwei Gruppen von juristischen Personen unterschieden, die einer unterschiedlichen Besteuerung unterliegen:

  • Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und Genossenschaften.
    Gewinnsteuersatz: 8,5 %
  • Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen (öffentlich-rechtliche und kirchliche Körperschaften und Anstalten sowie kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz). Gewinnsteuersatz: 4,25 %, sofern sie nicht auf Grund ihres gemeinnützigen, sozialen oder ähnlichen Zwecks von der Steuerpflicht befreit sind.

Bei den juristischen Personen entspricht eine Steuerperiode in der Regel dem Geschäftsjahr.

Auch bei dieser Bundessteuer werden die Veranlagung und der Bezug von den Kantonen für den Bund durchgeführt.