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Einkommenssteuer natürlicher Personen

Auf Bundesebene (direkte Bundessteuer) sowie in allen Kantonen und Gemeinden müssen natürliche Personen ihr gesamtes Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, ihr Nebeneinkommen sowie den Vermögensertrag aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen usw. versteuern. Es wird also das Gesamteinkommen besteuert.

Vom Gesamteinkommen können gewisse Abzüge gemacht werden. So können in der Regel die so genannten Gewinnungskosten (z.B. Berufskosten) abgezogen werden. Im Weiteren werden allgemeine Abzüge sowie Sozialabzüge zugelassen.

Das Erwerbseinkommen von ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung oder die nur vorübergehend in der Schweiz arbeiten, wird in allen Kantonen an der Quelle besteuert (Quellensteuer). Das heisst, dass der Arbeitgeber die geschuldete Steuer direkt vom Lohn abziehen und der Steuerbehörde abliefern muss.

Die Einkommenssteuer ist jährlich auf Grund des im Laufe des Steuerjahrs tatsächlich erzielten Einkommens geschuldet. Die Kantone sind auch für die Veranlagung und den Bezug der direkten Bundessteuer zuständig.

Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression werden Tarife und Abzüge für natürliche Personen jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst.

2023 betrug der Ertrag aus der Einkommenssteuer der natürlichen Personen (direkte Bundessteuer) 13,4 Milliarden Franken (inkl. Kantonsanteil).