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Eidgenössische Spielbankenabgabe

Alle Schweizer Casinos unterliegen einer Spielbankenabgabe. Seit dem 1. Januar 2019 können die Einnahmen von Spielbanken im Besitz einer erweiterten Konzession auch aus der Betreibung von Online-Geldspielen stammen.

Die Spielbankenabgabe wird seit April 2000 von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) erhoben. Als Bruttospielertrag gilt die Differenz zwischen allen Spieleinsätzen und allen ordnungsgemäss ausbezahlten Spielgewinnen.

Abgabesätze:

  • Bruttospielertrag von terrestrischen Spielbanken: Für den Bruttospielertrag bis zu CHF 10 Millionen beträgt der Basisabgabesatz 40 %. Für jede weitere Million steigt der Satz um 0,5 % bis zum Höchstsatz von 80 %.
  • Bruttospielertrag von Online-Spielbanken: Für den Bruttospielertrag bis zu CHF 3 Millionen beträgt der Basisabgabesatz 20 %. Der Grenzsteuersatz steigt danach stufenweise bis 80 % an.