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Lotteriesteuer

Die Lotteriesteuer ist eine Abgabe, welche die Mehrheit der Kantone bei der Durchführung von öffentlichen, nicht gewerbsmässig organisierten Lotterien, Tombolas usw. erhebt.

Sie ist allerdings meistens als Bewilligungsgebühr ausgestaltet;  nur in einigen Kantonen hat sie steuerlichen Charakter.

Welche Anlässe gebühren- bzw. abgabepflichtig sind, ist in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich geregelt. Dies ist auch der Fall in Bezug auf den Betrag der Abgabe. Meistens richtet sie sich nach der Höhe der Los- oder Plansumme, manchmal auch nach anderen Kriterien (z.B. Grösse des Veranstaltungslokals).