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Zeitliche Bemessung

In allen Kantonen und auf Bundesebene gilt das System der Gegenwartsbesteuerung, auch Postnumerando-Methode genannt. Im Zusammenhang mit der Einkommenssteuer bedeutet die Gegenwartsbesteuerung, dass die Steuer für das Jahr geschuldet ist, in dem das Einkommen erzielt wird (Steuerperiode).

Diese Besteuerungsmethode kennen auch die meisten unserer Nachbarländer.

Da die Steuerpflichtigen erst nach Ablauf des Steuerjahres wissen, wie viel sie verdient haben, können sie die Steuererklärung erst im folgenden Jahr ausfüllen. Der Versand der Steuererklärung sowie die Veranlagung und Abrechnung für das Steuerjahr findet daher jeweils erst im Folgejahr statt.

 

Damit dem Kanton, den Gemeinden und dem Bund trotz dieser zeitlichen Verzögerung die Geldmittel für ihre laufenden Ausgaben zur Verfügung stehen, leisten die Steuerpflichtigen in Form von provisorischen Steuerraten Vorauszahlungen für ihre voraussichtliche Steuerschuld. Sobald die Veranlagung erfolgt ist, wird die Schlussabrechnung erstellt und die tatsächlich geschuldete Steuer mit den bereits bezahlten Raten verrechnet. Wenn man mit den Vorauszahlungen zu viel bezahlt hatte, erhält man den zu viel bezahlten Betrag zurück erstattet.