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Motorfahrzeugsteuer

Alle Motorfahrzeuge und Anhänger mit Standort in der Schweiz müssen ordnungsgemäss immatrikuliert sein, um verkehren zu dürfen. Die Zulassung der Fahrzeuge und die Aushändigung des Fahrzeugausweises sowie der Kontrollschilder erfolgen durch die Kantone.

Diese Motorfahrzeuge und Anhänger unterliegen einer Motorfahrzeugsteuer, die in allen Kantonen jährlich erhoben wird.

Steuerpflichtig ist der Halter des Fahrzeugs, auf dessen Namen der Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder ausgestellt sind.

Die Höhe der Steuer variiert je nach Fahrzeugtyp. Bemessungskriterien sind immer technische Merkmale (je nach Kanton z.B. Anzahl Steuer-PS, Gesamt- oder Leergewicht, Umweltfreundlichkeit). Die Steuerbelastung variiert von Kanton zu Kanton erheblich.