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Liegenschaftssteuer

Mehr als die Hälfte der Kantone erhebt eine Steuer auf dem Grundstückbesitz.

Diese Liegenschaftssteuer (auch Grund- oder Grundstücksteuer genannt) wird jährlich veranlagt und erhoben. Sie ist zur Hauptsache eine Gemeindesteuer.

Das Grundstück ist in der Gemeinde (bzw. im Kanton) zu versteuern, in der es liegt, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz der Steuerpflichtigen.

Für die Berechnung der Steuer werden nicht landwirtschaftliche Liegenschaften in der Regel zu deren Verkehrswert, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften dagegen zum Ertragswert bemessen. Die Liegenschaftssteuer wird dabei auf dem vollen Wert der Grundstücke berechnet, also ohne Berücksichtigung der auf ihnen lastenden Schulden.

Die Steuer ist immer proportional: Der Steuersatz wird in Promillen ausgedrückt und variiert zwischen 0,2 ‰ und 3,0 ‰ des Verkehrs- bzw. des Ertragswerts.