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Kirchensteuer

In vielen Kantonen erheben die Kirchgemeinden der drei Landeskirchen (der reformierten, römisch-katholischen und – soweit vertreten – christkatholischen Kirche) von ihren Mitgliedern und meistens auch von den im Kanton steuerpflichtigen juristischen Personen eine Kirchensteuer.

In gewissen Kantonen ist diese Steuer aber fakultativ oder wird gar nicht erhoben.